Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 19.11.2011
1. Mit Beendigung der Veranstaltung hat Laserverleih Spreter ihren Vertrag erfüllt.
2. Die Rechnung, sofern nicht anders vereinbart, sowie die einzeln aufgeführten Beträge, sind 3 Wochen vor Veranstaltung zu bezahlen.
3. Etwaige Gebühren (GEMA) für urheberrechtlich geschützte Werke trägt der Veranstalter.
4. Der Vertrag muss vom Veranstalter unterschrieben zurückgesandt werden und die Rechnung bis 3 Wochen vor Termin bezahlt werden da sonst die Wahrnehmung des Termins nicht garantiert werden kann. Bei Nichteinhaltung der Frist ist Laserverleih Spreter von allen Verpflichtungen den Veranstalter betreffend entbunden.
5. Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt Laserverleih Spreter keine Haftung, Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen das die vom Laserschutzbeauftragten Schutzzonen von Puplikum (Kinder usw.) freigehalten werden.
Bei eventuellen Verletzungen haftet der Veranstalter.
6. Der Veranstalter / Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Personen-, Sachschäden die durch strafbare Handlungen, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, Raub und Diebstahl zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung zur Schadensregulierung wird vom Neuanschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung ausgegangen.
6.b Der Veranstalter ist verpflichtet die Lasershow anzumelden und bei Bedarf für eine TÜV Abnahme auf eigene Kosten zu sorgen.
Bei Open Airveranstaltungen hat der Veranstalter alle Behördlichen Auflagen zu erfüllen und für die Einhaltung zu sorgen (Luftfahtbundesamt, Gewerbeaufsichtsamt, Naturschutz usw.).
7. Im Falle der Vertragsverletzung gilt gegenseitig die Konventionalstrafe in Höhe der Vertragssumme, sie entfällt bei höherer Gewalt.
8. Der Unterzeichner erklärt mit seiner Unterschritt seine Geschäftsfähigkeit.
9. Die Bühne ist vor dem Eintreffen von Laserverleih Spreter aufgebaut bereit zu halten und der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren.
11. Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, oder verweigert aus einem anderen Grund die Annahme der Leistung des Anbieters, hat der Veranstalter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und besonders für die geminderten Möglichkeiten einen anderen Vertrag abzuschließen nach folgenden Bestimmungen zu zahlen. Im Folgenden wird unter Auftragsvolumen 100% der geschuldeten Leistung des Anbieters verstanden, das aus dem vereinbarten zeitlich begrenzten Pauschalbetrag (1. Betrag in der Preisberechnung) hervorgeht. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin des Vertragschlusses zwischen den Parteien.
Der Veranstalter hat danach bei Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu zahlen:
Bis 31 Tage vor Veranstaltungsdatum 30% der Rechnung.
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum 50% der Rechnung.
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum 80% der Rechnung.
12. Da wir nur an gewerbliche Anwender liefern, sind alle Preise Nettopreise ab Lager Karlsruhe zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wichtige Kundeninformation
Zur Geschäftsanbahnung/ Lieferung von Waren/ Abschätzung des Vorleistungsrisikos/ Bestellung von Waren/ haben wir uns erlaubt, von der EuroTreuhand Inkasso GmbH in Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) über Sie einzuholen und diese bei uns zu speichern. Hiervon möchten wir Sie informieren, um der Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz nachzukommen.
13. Gerichtsstand ist Karlsruhe.